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Dokument-ID: 961587
3.7.2 Stellenwert, Anwendung von harmonisierten Normen
Für den Hersteller eines Produkts, das in den Anwendungsbereich einer Richtlinie oder Verordnung fällt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreibt, haben harmonisierte Normen die folgende Bedeutung:
- Sie liefern anerkannte Lösungswege zur Umsetzung der grundlegenden Anforderungen (der GSA) der CE-Richtlinien und Verordnungen.
- Bei der Einhaltung harmonisierter Normen besteht Beweisvermutung über die Erfüllung der Schutzziele der jeweiligen GSA.
- Die Einhaltung von Normen ist freiwillig, eine zwingende Einhaltung von harmonisierten Normen auf gesetzlicher Basis ist nicht vorgesehen, folglich:
- Die Erfüllung der GSA kann auch auf anderem Wege als durch die Einhaltung harmonisierter Normen erfolgen.
- Werden bei der Umsetzung der GSA andere Lösungswege als die in der harmonisierten Norm aufgezeigten gewählt, müssen diese (zumindest) das (sicherheitstechnische) Niveau der Normlösungen gewährleisten.
- Bei Einhaltung harmonisierter Normen kann, wenn dies in der Richtlinie oder Verordnung so vorgesehen ist, ein vereinfachtes Verfahren zur Konformitätsbewertung herangezogen werden. Beispiel der MSV 2010 (§ 12 Abs 3): Maschinen nach Anhang IV (MVO: Anhang I, Art 25).