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Dokument-ID: 736913
Befestigungsmittel von Schutzeinrichtungen
Befestigungsmittel von trennenden Schutzeinrichtungen dürfen sich nur mit Werkzeug lösen oder abnehmen lassen. Nach dem Abnehmen der Schutzeinrichtung müssen die Befestigungsmittel mit der Schutzeinrichtung oder der Maschine verbunden bleiben. Soweit möglich, dürfen Schutzeinrichtungen nach Lösen der Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung verbleiben.
(§ 43 AM-VO, Anhang I, 1.4.2.1 MSV 2010; Anhang III, 1.4.2.1. MVO)