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Dokument-ID: 672825
8.1.3 Gesetzliche Grundlagen nach der VOLV
Bestimmungen im Arbeitnehmerschutz
Im Arbeitnehmerschutz ist die störende und gehörgefährdende Wirkung von Schall ist durch die Verordnung für Lärm und Vibrationen (VOLV) geregelt. Man unterscheidet folgende Arten der Lärmwirkung auf den Menschen: