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Neu Dokument-ID: 672825

Wilhelm Wahler | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.3 Gesetzliche Grundlagen nach der VOLV

Bestimmungen im Arbeitnehmerschutz

Im Arbeitnehmerschutz ist die störende und gehörgefährdende Wirkung von Schall ist durch die Verordnung für Lärm und Vibrationen (VOLV) geregelt. Man unterscheidet folgende Arten der Lärmwirkung auf den Menschen:

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