Steuersysteme von Arbeitsmitteln
Steuerungssysteme sind Steuerungs- und Stellteile, mit denen eine Maschine in Gang gesetzt und stillgesetzt werden kann und die einzelnen Bearbeitungsvorgänge eingeleitet und gesteuert werden können. Stromkreise elektrischer Steuersysteme müssen ausreichend isoliert und gegen Beschädigung geschützt verlegt sein sowie mit Überlastsicherung so ausgeführt sein, dass beim Wiedereinschalten das Arbeitsmittel nicht selbsttätig in Gang gesetzt wird. Hydraulische und pneumatische Einrichtungen von Arbeitsmitteln müssen so gestaltet und beschaffen sein, dass Gefahren, insbesondere durch Beschädigung, Überschreiten des zulässigen Betriebsdrucks, der zulässigen Betriebstemperatur, durch Ausströmen von Druckmedien oder durch Verwechseln von Anschlüssen, vermieden sind. Im Fall von Störungen (zB Schwankungen in der Energiezufuhr, Wiederkehr der Energie nach Störungen) dürfen Schutzmaßnahmen nicht unwirksam werden und auch sonst keine Gefahren für Sicherheit und Gesundheit entstehen (zB durch Herabfallen von festgehaltenen Gegenständen, Lockern von Spannvorrichtungen). Siehe auch unter Befehlseinrichtungen.
(§ 42 AM-VO; Anhang I, 1.2 MSV 2010; Anhang III 1.2. MVO)