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Dokument-ID: 1055794
4.8 Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Der 4. Abschnitt der AM-VO über die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln ist nicht für Arbeitsmittel anzuwenden, für die der Vertrauensgrundsatz nach § 33 Abs 4 ASchG bzw § 1 Abs 2 der AM-VO gilt.