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Dokument-ID: 898945
5 Prüfungen und Abnahmen
Sowohl in der MSV 2010 als auch in der AM-VO ist von Prüfungen die Rede, jedoch mit einem unterschiedlichen Zugang: während nach der MSV 2010 für bestimmte Maschinen vor dem Inverkehrbringen eine Baumusterprüfung durchgeführt werden muss, sind nach dem ASchG und in Folge der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) vor allem Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen für bestimmte Arbeitsmittel vorgeschrieben.