2.3 Komplettieren einer unvollständigen Maschine
Unvollständige Maschinen
Definition des Begriffs
Der Begriff der unvollständigen Maschine wurde mit der MSV 2010 eingeführt. Bei einer „unvollständigen Maschine“ handelt sich definitionsgemäß (§ 2 Abs 2g MSV 2010) um ein Produkt, das fast eine Maschine ist, für sich alleine jedoch noch keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Im Sinne der MSV 2010 müssen Produkte als unvollständige Maschinen betrachtet werden, die unter Umständen bereits funktionsfähig sind, denen jedoch notwendige Schutzeinrichtungen fehlen. Eine funktionsfähige Kreissäge, die ohne Spaltkeil und Schutzhaube in Verkehr gebracht wird, ist somit als unvollständige Maschine anzusehen. Auch ein einzeln in Verkehr gebrachtes Antriebssystem für eine Maschine ist per Definition eine unvollständige Maschine.