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Neu Dokument-ID: 737247

Christian Schenk | Glossar

Not-Halt-Befehlsgeräte

Jede Maschine muss mit einem oder mehreren Not-Halt-Befehlsgeräten ausgerüstet sein, durch die unmittelbar drohende oder eintretende Gefahren vermieden werden können. Ausgenommen sind Maschinen, bei denen das Risiko nicht gemindert werden kann, da entweder das Not-Halt-Befehlsgerät die Zeit nicht verkürzt oder es nicht ermöglicht, besondere Maßnahmen gegen das Risiko zu ergreifen. Handgehaltene und handgeführte Maschinen benötigen keine Not-Halt-Befehlsgeräte.

(§ 46 AM-VO;Anhang I, 1.2.4.3 MSV 2010; Anhang III, 1.2.4.3 MVO; ÖNORM EN ISO 13850)