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Dokument-ID: 1076988
10.11 Fahrzeughebebühnen, Hubtische und Ladebordwände
Bei der Verwendung von Fahrzeughebebühnen sind folgende Punkte einzuhalten:
- Die Lasten sind so auf das Lastaufnahmemittel aufzubringen und erforderlichenfalls zu sichern, dass eine unbeabsichtigte Lageveränderung verhindert wird.
- Während der Bewegung von Fahrzeughebebühnen dürfen sich keine Arbeitnehmer unter der Hebebühne aufhalten.
- Es dürfen nur geeignete Lastaufnahme- oder Tragmittel verwendet werden. Diese müssen sicher aufgelegt bzw aufgesteckt sein oder sind in einer sonst geeigneten Weise mit der Hebebühne fest zu verbinden.