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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.9 Risikobeurteilung einer Spritzgießmaschine

Spritzgießmaschinen werden in vielen Industriebereichen eingesetzt, um Formteile aus Kunststoff in großer Serie zu sehr geringen Stückkosten herzustellen. Durch eine ständige Weiterentwicklung der Spritzgießtechnik und die damit verwendeten Materialen wurden in den letzten Jahren immer neue Anwendungsmöglichkeiten für Spritzgussteile erschlossen. Heutzutage werden Spritzgießmaschinen oftmals nicht als Einzelmaschine, bei dem ein Werker die Bedienung unmittelbar durchführt, verwendet, sondern Spritzgießmaschinen sind in Gesamtmaschinen, bestehend aus Zusatzgeräten wie Fülleinrichtungen, Entnahmegeräten (zB: Roboter) und automatischen Materialtransport durch Fördereinrichtungen integriert. Spritzgießmaschinen sind Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010, Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, in Österreich, fallen. Spritzgießmaschinen sind, sofern die Bedienung mit Handbeschickung oder Handentnahme erfolgt, Maschinen, die in den Anhang IV der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 bzw der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen. Der Anhang IV der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw der MSV 2010 ist eine taxative Liste an Maschinen, die von der Europäischen Kommission als „gefährlich“ eingestuft worden sind. Die Konsequenz daraus ist, dass Hersteller ein „besonderes“ Übereinstimmungs- bzw Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen haben. Wie dieses im Detail aussieht, wird im Folgenden nicht beschrieben, sondern ist in den Grundlagen zur Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 angeführt. Für Spritzgießmaschinen gibt es aber eine europäisch harmonisierte Produktnorm. Die ÖNORM EN 201 konkretisiert die Anforderungen, die in den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 ganz allgemein enthalten sind, für diese Spritzgießmaschine im Detail. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die Hersteller eine Risikobeurteilung erstellen müssen, auch wenn es eine Produktnorm gibt. Dies wird in der Praxis oftmals anders interpretiert, was aber schlicht und einfach falsch ist. Der Grund weshalb eine Risikobeurteilung zu erstellen ist, ist im gesetzlichen Auftrag der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 bzw der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vorgegeben bzw enthalten. Im Folgenden wird die Risikobeurteilung einer Spritzgießmaschine mit Handbeschickung und Handentnahme dargestellt. In einem weiterführenden Beitrag zum Thema Risikobeurteilung von Maschinen wird dann die Risikobeurteilung einer Spritzgießmaschine mit automatischen Zu- und Abführeinrichtungen dargestellt.

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