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Dokument-ID: 961756
4 Die Bedeutung harmonisierter Normen am Beispiel MSV 2010
Verweis auf harmonisierte Normen in der MSV 2010
In Anhang XIV der MSV 2010 findet sich das „Verzeichnis der harmonisierten europäischen Normen für die Umsetzung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen“ des Anhang I der MSV 2010. Bei Anwendung der jeweils relevanten Normen des Anhang XIV besteht Beweisvermutung über die Einhaltung der jeweils zugrunde liegenden grundlegenden Anforderungen (GSA) der MSV 2010. Diese Beweisvermutung ist in § 7 Abs 2 der MSV 2010 geregelt.