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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Stillsetzen im Notfall

NOT-HALT-Einrichtungen (roter Pilzschalter, Reißleine) sind keine Schutzeinrichtungen. Das heißt konkret, sie spielen per Definition keine Rolle in der Konstruktion und sicherheitstechnischen Auslegung von Maschinen, sondern werden als zusätzliche Maßnahme – wenn die Maschine sicherheitstechnisch „abgeschlossen“ ist – betrachtet. Im Rahmen der Risikobeurteilung des Herstellers muss auch die entsprechende Stopp-Kategorie bei der Betätigung des Not-Halts ausgewählt werden. Es gibt insgesamt drei Stopp-Kategorien im Zusammenhang mit Not-Halt-Geräten gemäß der EN ISO 13850 gegeben. 

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