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Christian Schenk | Glossar

Gerüste

Gerüste sind keine Maschinen im Sinne der MSV 2010 und tragen somit keine CE-Kennzeichnung. Gerüste sind Arbeitsmittel im Sinne der AM-VO, im Detail jedoch in der Bauarbeiterschutz-Verordnung (BauV) geregelt. Nach der BauV bestehen spezielle Anforderungen für die verschiedenen Gerüsttypen (Arbeitsgerüst, Schutzgerüst, Leiterngerüst …). Gerüste müssen in dem für die Ausführung der Arbeiten und dem Schutz der Arbeitnehmer notwendigen Umfang nach fachmännischen Grundsätzen errichtet und abgenommen werden. Gerüste müssen entsprechend den auftretenden Beanspruchungen unter Zugrundelegung ausreichender Sicherheit gemäß den anerkannten Regeln der Technik dimensioniert und ausgeführt sein.

(§ 40 AM-VO; 7. Abschnitt BauV)