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Dokument-ID: 1150105
Konformitätsvermutung
Bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, wird eine Konformität mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(§ 7 MSV 2010; Art 20 MVO)