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Neu Dokument-ID: 961677

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.9.1 Konformitätserklärung

Der Inhalt der Konformitätserklärung bezieht sich entweder auf die in Anhang III des Beschlusses Nr 768/2008/EG (Beschluss über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten) enthaltene Mustererklärung oder eine den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften direkt beigefügte Mustererklärung. Im Falle von Maschinen sind somit die Angaben des Anhangs II (MSV 2010) bzw des Anhangs V (MVO) heranzuziehen.

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