10.1 Rechtliche Grundlagen
Sowohl der Verwender, aber auch der Hersteller von Hebezeugen muss spezielle Bestimmungen einhalten. Zielen die gesetzlichen Bestimmungen für Verwender vor allem auf das richtige Einsetzen und Verwenden sowie auf die personenbezogenen Anforderungen an Personen, die mit Hebezeugen manipulieren dürfen, ab, geht es in den Bestimmungen für die Hersteller und Inverkehrbringer von Hebezeugen um die sicherheitstechnisch richtige Ausführung von Hebezeugen. Sowohl in der Verwendervorschrift AM-VO als auch der Herstellervorschrift MSV 2010 werden für den Fall, dass auch Personen gehoben werden sollen, zusätzliche Anforderungen geregelt. In den folgenden Ausführungen finden Sie die wesentlichen Bestimmungen im Überblick.