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Dokument-ID: 737449
Stellteile in Fahrzeugen
Der Fahrer muss vom Fahrerplatz aus alle für den Betrieb erforderlichen Stellteile betätigen können. Ausgenommen sind Funktionen, die nur über an anderer Stelle befindliche Stellteile sicher ausgeführt werden können.
(Anhang I, 3.3.1 MSV 2010; Anhang III 3.3.1. MVO)