Optische Strahlung – Ermittlung und Beurteilung (Evaluierung)
Die Gefahren, denen Arbeitnehmer durch künstliche optische Strahlung ausgesetzt sind, müssen ermittelt und beurteilt werden. Hierbei muss insbesondere Folgendes berücksichtigt werden: Art, Ausmaß, Dauer und Frequenz- oder Wellenlängenspektrum der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung, Ergebnisse von Bewertungen und Messungen sowie Informationen für künstliche optische Strahlung auf Grundlage der Gesundheitsüberwachung, veröffentlichte Informationen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse oder Vergleichsdaten sowie die Angaben der Hersteller, insbesondere die Betriebsanleitung.
(§ 5 VOPST)