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Dokument-ID: 1164436
5.7 Komponenten von Maschinen
Nicht mehr im Regelungsbereich
Mit der MSV 2010 wurde der alte Begriff der Maschinenkomponente abgeschafft, zugekaufte Teile von Maschinen, die keine unvollständigen Maschinen, Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmemittel oder Gelenkwellen sind, sind nicht mehr im geregelten Bereich.