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Dokument-ID: 1031454
4.5.3 Evaluierung und Auswahl von Gehörschutz
Bei Vorliegen von (möglicher) Lärmbelastung muss der Arbeitgeber nach der Verordnung persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) eine Ermittlung und Beurteilung der für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Lärmbelastung, die den Einsatz von Gehörschutz unter Umständen erforderlich macht, durchführen und in der Folge dokumentieren. Diese Evaluierung wird auf Grundlage der Bestimmungen der Verordnung Lärm und Vibrationen durchgeführt.