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Neu Dokument-ID: 737177

Christian Schenk | Glossar

Hersteller

Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter ist die Person, die das oder die Konformitätsbewertungsverfahren für eine Maschine durchführen und die Konformitätserklärung ausstellen darf. Der Hersteller muss nicht in der EU ansässig sein. So darf beispielsweise ein japanischer Hersteller selbst in der Konformitätserklärung angeführt werden; in diesem Fall muss jedoch die technische Unterlage beim Inverkehrbringer vorhanden sein. Dieser ist auch die verantwortliche Person im Falle eines Schutzklauselverfahrens. Auch ein Betreiber kann zum Inverkehrbringer werden, zum Beispiel bei Eigenbau einer Maschine oder bei Durchführung einer wesentlichen Änderung. In der Maschinenverordnung 2023/1230 wurde der Kreis der möglicherweise involvierten Kreise erweitert und umfass neben dem Hersteller auch Bevollmächtigte, Einführer und Händler (Überbegriff: Wirtschaftsakteure).

(§ 5 MSV 2010; Kapitel II [Art 10 bis 19] MVO)