Neu
Dokument-ID: 738626
1.4 Kombination, Verkettung von Arbeitsmitteln
Werden mehrere Maschinen zu einer Anlage verkettet, so ist nach dem ASchG zunächst § 35 Abs 4 ASchG zu berücksichtigen:
„Eine kombinierte Benutzung von Arbeitsmitteln (Maschinen), die nicht von den Herstellern oder Inverkehrbringern vorgesehen ist, ist nur zulässig, wenn