2.3.4 Risikobewertung
Bei der Risikobewertung wird entschieden und festgelegt, welche Schutzmaßnahmen aufgrund der Höhe des ermittelten Risikos angebracht und erforderlich sind. Es wird entschieden, ob eine (weitere) Risikominderung möglich und notwendig ist, oder ob die in den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhang I der MSV 2010 geforderte Sicherheit bereits erreicht ist – dh es wird entschieden, ob ein Schutzziel bereits erreicht ist oder ob (weitere) Maßnahmen zur Risikominderung getroffen werden müssen. Ist dies der Fall, müssen geeignete Maßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden.