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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Evaluierung von Arbeitsmitteln

Evaluierung von Arbeiten mit Arbeitsmitteln

Unter dem Begriff Arbeitsplatzevaluierung versteht man einen Vorgang, bei dem Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit systematisch ermittelt und beurteilt werden. Als Folge dieser Ermittlung und Beurteilung müssen bei festgestellter Notwendigkeit Maßnahmen gesetzt werden. Die Ergebnisse dieses Prozesses sind in den so genannten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten“ festzuhalten. Der rechtliche Auftrag zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung geht an den Arbeitgeber selbst, dieser kann diese Aufgabe jedoch delegieren. Diese Person kann, muss jedoch keine Präventivfachkraft sein. Das Gesetz schreibt keine spezifische Ausbildung oder Qualifikation für Personen vor, die die Gefährdungsbeurteilung durchführen.

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