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Dokument-ID: 1236732
1.7 Wartung von Arbeitsmitteln
Nach § 38 ASchG müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Arbeitsmittel während der gesamten Dauer der Benutzung durch entsprechende Wartung in einem Zustand gehalten werden, der den für sie geltenden Rechtsvorschriften (zB der MSV 2010) entspricht. Bei der Wartung sind die Anleitungen der Hersteller oder Inverkehrbringer zu berücksichtigen.