Schutzeinrichtung
Schutzeinrichtungen sind technische Vorkehrungen, die dazu bestimmt sind, den Zugang zu Gefahrenbereichen oder ein Hineinlangen in diese zu verhindern, oder die eine andere geeignete Schutzfunktion bewirken. Als Schutzeinrichtungen kommen ausschließlich technische Einrichtungen und Vorkehrungen in Betracht, dies können zB sein: Verkleidungen, Verdeckungen, Umwehrungen, Zweihandschaltungen, Lichtschranken, Lichtvorhänge, Schaltleisten, Trittschaltmatten. Schutzeinrichtungen werden ganz allgemein in trennende (zB Verkleidung) und nichttrennende (zB Lichtschranken) Schutzeinrichtungen unterteilt, wobei wann immer möglich trennende Schutzeinrichtungen vorzusehen sind. Not-Halt-Einrichtungen (Pilzschalter, Reißleine) gelten per definitionem nicht als Schutzeinrichtungen.
(Definition: § 2 Abs 6; § 43 AM-VO; Anhang I, 1.4 MSV 2010; Anhang III 1.4. MVO)