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Christian Schenk | Glossar

Aufstellung von Maschinen – Begriff

Der Begriff „Aufstellung“ im Sinne des ASchG ist weit gefasst und beinhaltet das Montieren, Installieren, Aufbauen und Anordnen von Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel sind so aufzustellen, dass Arbeitnehmer für die Benutzung des Arbeitsmittels sicheren Zugang zu allen erforderlichen Stellen haben. Ist dies für einen sicheren Zugang zu den für die Durchführung der Produktions- und Einstellungsarbeiten am Arbeitsmittel notwendigen Stellen erforderlich, sind festverlegte Bedienungsstiegen anzubringen. Sofern die Errichtung von Bedienungsstiegen aus technischen Gründen nicht möglich ist, sind festverlegte Leitern oder Steigeisen, die auf Plattformen oder Podeste führen, anzubringen. An diesen Stellen muss ein gefahrloser Aufenthalt möglich sein. Die Aufstellung betrifft sowohl die fix (ortsunveränderlich) aufgestellten Maschinen als auch mobile Maschinen, die an unterschiedlichen Einsatzorten aufgestellt werden.

(§ 12 AM-VO; Anhang I, 1.1.7 MSV 2010; Anhang III, 1.1.7. MVO)