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Neu Dokument-ID: 553905

Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.4 Laserbearbeitung – Unterweisung

Die Unterweisung soll vorzugsweise durch den Laserschutzbeauftragten erfolgen, der nach der ÖVE/ÖNORM EN 60825-1 bei Verwendung der Laserklassen 3 R, 3 B und 4 bestellt werden soll (die Bestellung ist behördlich nicht durchsetzbar, jedoch dringend zu empfehlen). Im Folgenden die wesentlichen Punkte der Lasersicherheit, spezielle Angaben müssen in der jeweiligen Betriebsanleitung enthalten sein.

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