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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Anforderungen an die elektrische Ausrüstung von Maschinen

Allgemeines

Im Rahmen der Herstellung von Maschinen bzw Gesamtmaschinen („Anlagen“) ist auf alle mit elektrischer Energie ausgestatteten Einrichtungen besonderes Augenmerk zu legen. Diese Verpflichtung ergibt sich einerseits für den Hersteller bzw Inverkehrbringer in der Planungs- bzw Konstruktionsphase bei der Risikobeurteilung. Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw die in Österreich 1:1 umgesetzte Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 fordert im Anhang I unter Punkt 1.5.1 der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010, dass eine mit elektrischer Energie versorgte Maschine so konstruiert, gebaut und ausgerüstet sein muss, dass alle von Elektrizität ausgehenden Gefährdungen vermieden werden können. Diese Anforderung aus der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 verpflichtet den Maschinenhersteller dazu, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung aller Gefährdungen elektrischer Art zu ergreifen. Diese Anforderung gilt unabhängig von der Spannung der elektrischen Energieversorgung. Bei der elektrischen Sicherheit geht es darum, dass Gefahren durch elektrischen Strom und seine Wirkung auf den menschlichen Körper vermieden werden sollen. Das Gefährdungsszenario in puncto elektrischem Strom zeigt sich insbesondere dann, wenn ein Fehler an elektrischen Betriebsmitteln oder elektrischen Anlagen vorhanden ist. Dieser Fehler äußert sich oftmals bei der Anwesenheit von Personen durch einen elektrischen Schlag bzw oder eine Elektrisierung. Dieser elektrische Schlag oder auch die Elektrisierung führen oft dazu, dass mit schweren Verletzungen, aber auch mit tödlichen Folgen zu rechnen ist. Die elektrische Ausrüstung einer Maschine ist nur ein Teil einer Maschine und muss im Rahmen der Risikobeurteilung nach der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 ebenfalls behandelt werden. Insbesondere wird im Anhang I unter Punkt 1.5.2 der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 gefordert, dass die statische Elektrizität ebenfalls zu beachten ist. Diese gesetzliche Forderung besagt, dass eine Maschine so konstruiert bzw gebaut werden muss, dass eine mögliche gefährliche elektrostatische Aufladung vermieden bzw begrenzt wird. Weiters müssen Schutzmaßnahmen in Bezug auf elektrostatische Aufladungen vorhanden sein, die elektrostatische Ladungen ableiten, damit sie nicht gefährlich für Arbeitnehmer werden. In der gesetzlichen Forderung unter Punkt 1.5.2 der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 sind jene Risiken angeführt, welche infolge unerwünschter elektrostatischer Aufladung, die sich in Maschinen oder Maschinenteilen insbesondere aufgrund der Reibung zwischen den Einzelteilen der Maschine oder zwischen der Maschine und den Werkstücken, Werkstoffen oder Fluiden aufbauen können, die von der Maschine verwendet oder erzeugt werden. Statische Aufladungen können ebenso an nicht geerdeten Metallteilen durch Induktion in einem elektrischen Feld entstehen. Sollten Arbeitnehmer in Kontakt mit einem aufgeladenen Bauteil kommen, kann ein elektrostatischer Entladungsstrom durch den Körper zur Erde abfließen. Die dabei entstehenden physiologischen Wirkungen auf die Personen, die diesen Entladungsströmen ausgeliefert sind, sind im Grunde abhängig von der Größe der Berührungsfläche, der Höhe der Entladungsenergie, der Amplitude, der Frequenz und der Art des Stroms. Die Folgen bzw Wirkungen auf den Menschen können unangenehm, schmerzhaft oder gar lebensbedrohlich sein. Welche Folgen zu erwarten sind, hängt auch von der Konstitution der Personen, aber auch von der Richtung des Stromes ab, wie dieser durch den Körper fließt. Der menschliche Körper hat auch einen elektrischen Widerstand, der auch davon abhängt, ob eine Person schwitzt oder „gut“ isoliert ist. Weiters ist festzuhalten, dass die Entladungen der statischen Elektrizität auch elektronische Schaltkreise in Steuerungen beschädigen können oder ihr entsprechendes „sicheres“ Funktionieren beeinträchtigen können. Dies wiederum führt zu Gefährdungssituationen, die insbesondere Menschen bei Maschinen gefährden können. Die Entstehung von unerwünschten statischen Ladungen kann auf unterschiedliche Art mit Maßnahmen verhindert werden, wie zum Beispiel durch den Austausch von Isolierwerkstoffen gegen ableitende oder leitende Werkstoffe, das Vermeiden trockener Atmosphären oder das Erzeugen einer ionisierten Atmosphäre in den betreffenden Bereichen. Eine in der Praxis sehr verbreitete Maßnahme gegen das Entstehen von statischen Ladungen ist ein Verbinden und Erden von leitenden Maschinenteilen.

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