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Dokument-ID: 947391
11 Käufer und Verwender von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Checklisten zur Auswahl und Verwendung von PSA
Als Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung zu betrachten, die dazu bestimmt ist, von Personen benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen. Auch Zusatzausrüstung, die mit demselben Ziel verwendet wird, gilt als PSA.