Autogenes Schweißen
Bei der Benutzung von Geräten für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren müssen Brand- und Explosionsgefahren verhindert werden. Geräte für autogenes Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren verwenden ein Brenngas (Acetylen, Flüssiggas, Erdgas oder Wasserstoff) und Sauerstoff. Zu den wichtigsten verwandten Verfahren zählen das Hartlöten und das Flammrichten. Druckgasflaschen und Acetylenflaschen dürfen nicht geworfen oder gestürzt werden und müssen auch im entleerten Zustand gegen Umfallen gesichert sein. Gefüllte Behälter müssen vor gefahrbringender Erwärmung oder starkem Frost geschützt sein.
Eine Unterweisung muss jährlich und unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten, des Inhalts der Betriebsanleitungen der Hersteller und einschlägiger fachlicher Hinweise erfolgen und insbesondere das Anschließen der Druckregler, das Einstellen und den Betrieb der Anlage, das Verhalten bei Störungen wie Flammenrückschlägen oder Flaschenbränden, den Flaschenwechsel und Transport von Flaschen und die Durchführung von Sichtkontrollen umfassen.
(§ 26 AM-VO)