Ergonomie
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung müssen Belästigung, Ermüdung sowie körperliche und psychische Fehlbeanspruchung des Bedienungspersonals auf das mögliche Mindestmaß reduziert werden. Dies kann erfolgen durch: Anpassung an die Unterschiede in Körpermaßen, Körperkraft, Ausdauer; ausreichenden Bewegungsfreiraum. Generell soll die Schnittstelle Mensch-Maschine an die vorhersehbaren Eigenschaften des Bedienpersonals angepasst sein. Zur Maschinenergonomie gibt es eine Reihe harmonisierter Normen. In der Maschinenverordnung 2023/1230 wurde diese Bestimmung neu formuliert und erweitert.
(§ 41 AM-VO; Anhang I, 1.1.6 MSV 2010, Anhang III, 1.1.6. MVO, Punkt 6.2.8. ÖNORM EN ISO 12100)