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Dokument-ID: 1153049
5.9.4 Technische Maßnahmen und Evaluierung bei Kühlschmierstoffen
An Anlagen, in denen Werkstücke mit Kühlschmierstoffen bearbeitet werden, sind geeignete technische Maßnahmen zu setzen, damit Dämpfe und Nebel nicht in die Atemluft gelangen können. Geschlossene Erfassungssysteme mit Vollkapselung, Einhausung und einer in allen Betriebszuständen mit gleicher, aber regelbarer Leistung betriebenen Absaugung sind erforderlich.