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Neu Dokument-ID: 870679

Christian Schenk | Glossar

Explosionsgefährdete Bereiche

Explosionsgefährdete Bereiche sind alle Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären in gefahrdrohenden Mengen auftreten können, sodass besondere Schutzmaßnahmen zum Schutz von Personen erforderlich werden. Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären nicht in solchen Mengen zu erwarten sind, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt als nicht explosionsgefährdeter Bereich. Ein explosionsgefährdeter Bereich liegt in jedem Fall dann vor, wenn 50 % der unteren Explosionsgrenze (UEG) erreicht werden können. Werden Arbeitsvorgänge oberhalb der oberen Explosionsgrenze (OEG) durchgeführt, liegt ein explosionsgefährdeter Bereich dann vor, wenn die OEG unterschritten werden kann, wobei auch Ingangsetzen, Stillsetzen und vorhersehbare Störungen berücksichtigt werden müssen. In all diesen Fällen muss nach der VEXAT ein Explosionsschutzdokument erstellt werden.

(§ 3 VEXAT)