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Dokument-ID: 740344
6.3 Grobe Fahrlässigkeit
Es hat sich also gezeigt, dass es vor allem die Unterscheidung zwischen den Fällen „grobe Fahrlässigkeit“ und „leichte Fahrlässigkeit“ ist, die im Regressverfahren nach ASVG für den Arbeitgeber eine entscheidende Rolle spielen kann. Neben der allgemeinen Definition sollen nun auch beispielhaft einige Aspekte angeführt werden, die auf grobe Fahrlässigkeit schließen lassen.