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Christian Schenk | Glossar

Vibrationen

Maschinen müssen so gebaut und konstruiert werden, dass Risiken durch Maschinenvibrationen, insbesondere an der Quelle, unter Berücksichtigung des Standes der Technik so weit gemindert werden, wie es nach dem Stand des technischen Fortschritts und mit den zur Vibrationsminderung verfügbaren Mitteln möglich ist. Der Vibrationspegel kann durch Bezugnahme auf Vergleichsemissionsdaten für ähnliche Maschinen bewertet werden. Siehe auch unter dem Begriff „Schwingungsgesamtwert“.

(Anhang I, 1.5.9., 2.2.1.1. und 3.6.3.1. MSV 2010; Anhang III, 1.5.9., 2.2.1.1. und 3.6.3.1. MVO; § 3 Abs 1 VOLV)