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Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.7.5 Stapler mit Fahrersitz – Nutzungshinweise

Vorgesehene Nutzung, Gefährdungspotenzial im Überblick

Für die Verwendung von Staplern und auch für deren Beschaffenheit (bei „alten“ Staplern ohne CE-Kennzeichnung) sind im Arbeitnehmerschutz besondere Anforderungen festgeschrieben. Alle Personen, die mit einem Stapler fahren wollen – Ausnahme die in § 3 Abs 1 Z 3 der FK-V angeführten Stapler – müssen neben dem Staplerschein nach der FK-V über eine Fahrbewilligung des Arbeitgebers verfügen. Weiters müssen für alle Stapler schriftliche Betriebsanweisungen erstellt werden, in denen die spezifischen Verhaltensweisen und Vorschriften im Betrieb geregelt werden.

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