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Dokument-ID: 1201497
12.6.8 Konformität auf Grundlage der Einzelprüfung
Anhang X der MVO
Anhang X hat kein Gegenstück in der MSV 2010. Bei der Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung handelt es sich um das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem der Hersteller die in den Nummern 2, 3 und 5 des Anhangs X genannten Verpflichtungen erfüllt und bescheinigt, dass die Maschine die GSA des Anhangs III der MVO erfüllt. Der Hersteller hat folgende Pflichten zu erfüllen: