11.1.2 Allgemeine Checkliste PSA – Verwenderinformation des Herstellers
| ja | nein |
Entspricht die Verwenderinformation Anhang II, 1.4. der PSA-Verordnung (2016/425/EU)? |
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Sind die Angaben des Herstellers vollständig und schlüssig? |
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Enthält die Verwenderinformation Name und Anschrift des Herstellers oder des Inverkehrbringers? |
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Enthält die Verwenderinformation erforderliche Anweisungen für Lagerung, Verwendung, Reinigung, Wartung, Desinfizierung und Überprüfung? |
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Enthält die Verwenderinformation erforderliche Angaben über erforderliche Schutzklassen und Verwendungsgrenzen? |
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Enthält die Verwenderinformation erforderliche Angaben über Leistungsgrenzen? |
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Enthält die Verwenderinformation Angaben über das mit den PSA zu verwendende Zubehör sowie die Merkmale der passenden Ersatzteile? |
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Enthält die Verwenderinformation das Verfalldatum oder die Verfallzeit der PSA oder bestimmter ihrer Bestandteile sowie die maximale Tragdauer? |
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Enthält die Verwenderinformation die für den Transport der PSA geeignete Verpackungsart? |
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Enthält die Verwenderinformation die Bedeutung etwaiger Markierungen und Kennzeichnungen auf der PSA? |
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Enthält die Verwenderinformation gegebenenfalls Angaben, die für spezifische PSA-Modelle als Sicherheitsanforderung vorgeschrieben sind? |
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Ist die Verwenderinformation nicht im Widerspruch zu Prospekten oder Werbeaussendungen? |
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