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Dokument-ID: 702080
8.3.6 Weitere rechtliche Grundlagen
Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO)
Für Jugendliche in Ausbildung sind Arbeiten mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 verboten! • [Fußnote: Außerdem auch Arbeiten unter Verwendung von Lampen der Risikogruppe 3.] Nach 18 Monaten Ausbildung sind Arbeiten unter Aufsicht jedoch erlaubt.