1.2.8 Die Marktaufsicht
Marktaufsicht durch die nationalen Behörden
Die Überwachung der Produkte (ob im geregelten oder ungeregelten Bereich), die auf einem nationalen Markt in Verkehr gebracht werden, obliegt den nationalen Marktaufsichtsbehörden. Dies ist in Österreich im Falle von Maschinen wie bereits erwähnt die Gewerbebehörde. Diese Behörden sind nach europäischem Recht dazu angehalten, die erforderlichen Schritte einzuleiten, wenn sie feststellen, dass in Verkehr gebrachte Produkte nicht den nationalen Rechtsvorschriften (der MSV 2010) zur Umsetzung einer Richtlinie des neuen Konzepts (der Maschinenrichtlinie) entsprechen.