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Christian Schenk | Glossar

Schutzkleidung

Schutzkleidung ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz des Körpers vor Verletzungen und anderen arbeitsbedingten Schädigungen sowie sonstigen schädigenden Einwirkungen (zB Säureschutzkleidung, Wetterschutzkleidung, Kälteschutzkleidung, Warnkleidung). Schutzkleidung muss verwendet werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Gefahren bestehen: Mechanische Gefahren durch Stiche, Schnitte, Scheuern, Stäube, Erfasstwerden durch bewegte oder drehende Teile oder sonstige Gegenstände, Kontakt mit Schneiden oder Sägen oder anderen spitzen oder scharfen Gegenständen. Elektrische Gefahren wie elektrische Spannung und elektrostatische Aufladung. Thermische Gefahren durch Kontakt mit heißen oder kalten Oberflächen oder Medien (Berührungswärme, -kälte), Gasen (Konvektionswärme), Wärmestrahlung, Flammenwirkung, Funken oder Spritzer heißer Flüssigkeiten. Gefahren durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, wie chemische Gefahren durch feste, flüssige oder gasförmige Substanzen, insbesondere bei Kontakt mit hautschädigenden oder hautgängigen Arbeitsstoffen, Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4, wie Bakterien, Viren oder sonstige Mikroorganismen. Gefahren durch starke Verunreinigungen, durch ionisierende oder optische Strahlung, Bisse oder sonstigen Verletzungen, insbesondere durch Tiere, Einwirkung von Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe oder Witterung, Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen und im Bereich innerbetrieblichen Fahrverkehrs. Schutzkleidung ist vom Arbeitgeber bereitzustellen.

(PSA-V, insbes § 16; Europäische Verordnung 2016/425 über PSA, harmonisierte Normen)