Anwendungsbereich und Ausnahmen
Vom Anwendungsbereich der AM-VO sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen erfasst, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind. Der Anwendungsbereich der MSV 2010 ist enger definiert, die folgenden Erzeugnisse sind erfasst: Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen. Weiters sind Kriterien und Produkte angeführt, die eine Ausnahme von der Verordnung bedeuten, zB bestimmte Elektrogeräte und Fahrzeuge oder Maschinen für kurzfristige Testzwecke in Laboratorien. Maschinen, die in anderen CE-Richtlinien genauer geregelt werden, sind ebenfalls ausgenommen, zB Aufzüge oder bestimmte Niederspannungsgeräte. Anwendungsbereich und Ausnahmen der europäischen Maschinenverordnung 2023/1230 ist weitgehend unverändert zur MSV 2010.
(§ 2 Abs 1 AM-VO; § 1 MSV 2010; Artikel 2 MVO)