1.1 Grundlagen nach der Arbeitsmittelverordnung
Die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) als Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) regelt grundsätzlich die Benutzung und Beschaffenheit von Maschinen und anderen Arbeitsmitteln. Die Beschaffenheit von Maschinen und deren Anforderungen an Konstruktion und Bau ist in der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV 2010) geregelt, die aufgrund des § 71 Abs 3 bis 6 der Gewerbeordnung (GewO) erlassen wurde. Für Maschinen, die ab 01.2027 erstmalig in Verkehr gebracht werden, gilt die europäische Maschinenverordnung 2023/1230 (im Folgenden mit MVO abgekürzt).