Warneinrichtungen, Warnhinweise, Warnsignale
Kann sich ein Bediener vor dem Ingangsetzen einer Maschine, zB aufgrund der Größe einer Anlage, nicht vergewissern, ob sich Personen im Gefahrenbereich befinden, muss die Steuerung einer Maschine so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. An der Maschine selbst müssen unter Umständen ebenfalls bestimmte Warneinrichtungen, -hinweise und -signale vorgesehen sein.
(Anhang I, 1.7.1. MSV 2010; Anhang III, 1.7.1. MVO; Punkt 6.4.3 ÖNORM EN ISO 12100)