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Dokument-ID: 740259
9.6 Brandgefahr, Explosionsgefahr
Jede Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass jegliches Risiko eines Brandes, einer Überhitzung und einer Explosion vermieden wird. Hierbei ist die Maschine selbst und sind die von Gasen, Flüssigkeiten, Stäuben, Dämpfen und anderen von der Maschine freigesetzten oder verwendeten Stoffen ausgehenden Gefahren zu berücksichtigen.