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Dokument-ID: 1150114
Veränderung – wesentliche
Eine vom Hersteller nicht vorgesehene oder geplante physische oder digitale Veränderung, durch die die Sicherheit einer Maschine nach deren Inverkehrbringen beeinträchtigt wird, indem eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein bestehendes Risiko erhöht, wodurch das Vorsehen von Schutzeinrichtungen, die Anpassung des bestehenden Steuerungssystems oder zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden.
(Erwägungsgründe 26 und 42, Def Art 3 Abs 16 MVO)