© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 763371

Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.6 Meldung nach dem Produktsicherheitsgesetz

Auch für Produkte ohne CE-Kennzeichnung

Das Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) wurde am 01.04.2005 im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr 16/2005) kundgemacht und ist die Umsetzung der EG-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG, Abl Nr L 11 vom 15.01.2002). Die Sicherheit von Maschinen, Geräten und anderen Produkten wird zB in gewerberechtlichen Vorschriften wie der MSV 2010 oder der EU-PSA Verordnung 2016/425/EU im Speziellen geregelt. Diese Rechtsvorschriften decken jedoch nicht alle für Endverbraucher bestimmte Produkte ab. Als subsidiäre, dh nachrangig anzuwendende Regelung wurde im Jahre 1983 das Produktsicherheitsgesetz (PSG) in Kraft gesetzt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Sicherheitshandbuch für Maschinen, Anlagen und Werkzeuge in unserem Shop! Zum Shop