1.2.6 Meldung nach dem Produktsicherheitsgesetz
Auch für Produkte ohne CE-Kennzeichnung
Das Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) wurde am 01.04.2005 im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr 16/2005) kundgemacht und ist die Umsetzung der EG-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG, Abl Nr L 11 vom 15.01.2002). Die Sicherheit von Maschinen, Geräten und anderen Produkten wird zB in gewerberechtlichen Vorschriften wie der MSV 2010 oder der EU-PSA Verordnung 2016/425/EU im Speziellen geregelt. Diese Rechtsvorschriften decken jedoch nicht alle für Endverbraucher bestimmte Produkte ab. Als subsidiäre, dh nachrangig anzuwendende Regelung wurde im Jahre 1983 das Produktsicherheitsgesetz (PSG) in Kraft gesetzt.