7 Aspekte für eine Laufzeitverlängerung von sicherheitsrelevanten Bauteilen der Steuerung
In der praktischen Anwendung bzw in den Betrieben stellt sich für die Anwender häufig die Frage, wie mit Maschinen umzugehen ist, deren sicherheitsrelevanten Bauteile die Lebensdauer schon erreicht haben. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte von Sicherheitssteuerungen von Maschinen vorgestellt. Der Hersteller bzw Inverkehrbringer von Maschinen bzw Gesamtmaschinen („Anlagen“) hat die Bestimmungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw der in Österreich umgesetzten gültigen Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 einzuhalten. In Bezug auf die Anforderungen der Sicherheitssteuerung sind die Bestimmungen des Anhanges I Punkt 1.2.1 der Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV) 2010 vom Hersteller einzuhalten. In dieser gesetzlichen Bestimmung, die die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen regelt, wird gefordert, dass Steuerungen so zu konzipieren und zu bauen sind, dass es nicht zu Gefährdungssituationen kommt. Insbesondere müssen Sicherheitssteuerungen so ausgelegt werden und beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten. Des Weiteren darf ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituationen führen. Insbesondere ist Folgendes zu beachten: