8.3.8 LSB: Der Laserschutzbeauftragte in Österreich
Es gibt den Begriff des Laserschutzbeauftragten. Es handelt sich dabei um eine Person, die den Arbeitgeber in den Belangen des Laserschutzes, also beim Arbeitnehmerschutz, fachlich unterstützt. Er trägt deshalb auch die fachliche Verantwortung für die Beurteilung von sicherheitsrelevanten Situationen bei Lasereinrichtungen, die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen, insbesondere der passenden PSA und vor allem der Information und Beratung des Arbeitnehmers in lasersicherheitsrelevanten Aspekten. Nicht zu verwechseln damit ist aber die generelle Verantwortung des Arbeitgebers in allen Belangen des Arbeitnehmerschutzes, somit auch des Laserschutzes.